Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.03.1998

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   OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98   

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OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/2003,17132)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2003 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/2003,17132)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/2003,17132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Prismenwender-Werbeanlage in einem allgemeinen Wohngebiet; Voraussetzungen der Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche Kompetenzverteilung bei der Festsetzung eines Bebauungsplans

  • Judicialis

    BauO Bln § 11 Abs. 3 Satz 1; ; AGBauGB 1987 § 4; ; AGBauGB 1987 § 20 Abs. 2; ; BezVerwG § 2 Abs. 1; ; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 2

  • finkmann.net PDF

    Inzidentkontrolle, Bebauungsplan Wedding III-B 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 31.08.1999 - 2 B 13.99
    Auszug aus OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98
    Dies änderte sich erst durch Art. 47 Abs. 2 Verfassung von Berlin in der Fassung des 28. Änderungsgesetzes vom 6. Juli 1994 (GVBl. S. 217), der in Abkehr von dem bis dahin geltenden Verfassungsrecht eine Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke in Form einer Verordnungsermächtigung für planerische Festsetzungen möglich machte, wovon der Landesgesetzgeber auch durch Änderungsgesetz vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 241) - dort Art. IV Nr. 4 - in Bezug auf § 4 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch Gebrauch gemacht (vgl. zu der seitdem insoweit geänderten Rechtsstellung der Bezirke: Urteil des Senats vom 31. August 1999 - OVG 2 B 13.99 - BRS 62 Nr. 40 = OVGE 23, 166).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Eine solche Einwirkungsmöglichkeit des für die Bauleitplanung zuständigen Senatsmitglieds war, wie der 2. Senat des OVG Berlin in einem Urteil vom 16. Mai 2003 (OVG 2 B 23.98) dargelegt hat, nach der damaligen Verfassungslage erforderlich, um der parlamentarischen Ministerverantwortung gerecht werden zu können.

    Dies hat sich erst durch die Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke durch die Verfassungsreform im Jahre 1994 (Gesetz vom 6. Juli 1994, GVBl. S. 217) und die entsprechende Novellierung des AGBauGB geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses

    Eine solche Einwirkungsmöglichkeit des für die Bauleitplanung zuständigen Senatsmitglieds war, wie der 2. Senat des OVG Berlin in einem Urteil vom 16. Mai 2003 (OVG 2 B 23.98) dargelegt hat, nach der damaligen Verfassungslage erforderlich, um der parlamentarischen Ministerverantwortung gerecht werden zu können.

    Dies hat sich erst durch die Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke durch die Verfassungsreform im Jahre 1994 (Gesetz vom 6. Juli 1994, GVBl. S. 217) und die entsprechende Novellierung des AGBauGB geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Das teilweise Außerkrafttreten einzelner Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit ist zwar möglich und könnte auch Gegenstand einer inzidenten Feststellung der Rechtsgültigkeit von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für einen Baublock sein (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. Mai 2003 - OVG 2 B 23.98 -).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

    Das teilweise Außerkrafttreten einzelner Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit ist zwar möglich und könnte auch Gegenstand einer inzidenten Feststellung der Rechtsgültigkeit von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für einen Baublock sein (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. Mai 2003 - OVG 2 B 23.98 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2010 - 1 A 737/08

    Sanierungsgebiet, Genehmigungsbedürftigkeit eines Vertrages, Inzidentkontrolle

    Diese Fristen sind auch im Rahmen einer Inzidentkontrolle zu beachten, mit der Folge, dass nach deren Ablauf jedenfalls keine Folgerungen mehr hieraus gezogen werden können (OVG Berlin, Urt. v. 16.5.2003 - 2 B 23.98 -, zit. nach juris).
  • VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04

    Verwaltungsgericht: Bauaufsicht darf Haus im Binsfeld begehen

    Die Auffassung der Kläger in diesem Zusammenhang, die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern würden nur im Normenkontrollverfahren i.S.v. § 47 VwGO , nicht aber bei der Inzidentprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gelten, ist unzutreffend (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 2 ZB 12.1787

    Nachbarklage; Nachbarschutz aus Kombination der Festsetzungen (verneint)

    Eventuelle Abwägungsfehler wären auch im Rahmen einer Inzidentkontrolle aufgrund des Fristablaufs der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB unbeachtlich (vgl. SächsOVG, B.v. 11.6.2010 - 1 A 737/08 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 16.5.2003 - 2 B 23.98 - juris; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1.6.2013, § 215 Rn. 47; Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 215 Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 2 S 4.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Diese Rügefrist gilt auch im Falle einer inzidenten Normenkontrolle (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris Rn. 25; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: November 2011, § 215 BauGB Rn. 47).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 906/06

    Nutzungsuntersagung bei Zwei-Wohnungs-Klausel im Bebauungsplan

    Denn ebenso wie im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO sind im Rahmen der Inzidentprüfung eines Bebauungsplans durch das Verwaltungsgericht die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern zu beachten sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 4 K 1388/05.NW -, juris).
  • VG Berlin, 19.04.2011 - 19 K 256.10

    Leipziger Platz: Nachbarklagen gegen Bauvorbescheide erfolglos

    Allerdings ist die Klägerin nicht bereits deshalb mit ihren lärmbezogenen Einwendungen ausgeschlossen, weil sie die Ausweisung des Vorhabengrundstücks als Kerngebiet wegen der rechtsgültigen Festsetzung des Bebauungsplanes II-B 5 auch im Falle der - hier unterstellten - Unwirksamkeit des B-Planes I-15 b bestehen bliebe (zu Geltung der Rügefristen des § 215 BauGB im Inzidentverfahren: OVG Berlin, Urteil vom 16. März 2003 - 2 B 23.98 -, [...], Rdn. 25 ff.) , denn infolge der planerisch konkretisierten Verdichtung der Bebauung auf eine (errechnete) Geschossflächenzahl von 4, 3 bzw. 4,4 unterÜberschreitung der Höchstgrenze von 3, 0 in § 17 Abs. 1 BauNVO ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich die hierdurch bedingte Erhöhung des Verkehrsaufkommens als rücksichtslos gegenüber der Klägerin erweisen könnte.
  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476

    Wochenendhaus; Bebauungsplan; Frist für Mängelrüge verstrichen; Bebauungsplan

  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 909/06

    Dachgeschosswohnung - Nutzungsuntersagung - Bebauungsplanänderung

  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12

    Bauvorbescheid für Einfamilienhaus

  • VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05

    Die Rechtskraft eines Urteils mit demselben Begehren steht einer nachträglichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98   

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BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/1998,20112)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/1998,20112)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 2 B 23.98 (https://dejure.org/1998,20112)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - Beamtenrechtliche Wirkung der Einweisung eines Konkurrenten in eine zur Besetzung ausgeschriebene Beförderungsstelle für die Rechtsfolge für einen unterlegenen Mitbewerber im Vergleich zur Aushändigung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98
    Unzutreffend sieht die Beschwerde eine Abweichung vom Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - (NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88] = DVBl 1989, 1247) darin, daß das Berufungsgericht sich die Auffassung des Verwaltungsgerichts zu eigen gemacht hat, der Kläger habe auch nach der Besetzung des umstrittenen Beförderungsdienstpostens mit einem Konkurrenten bis zu dessen Beförderung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, um dadurch seinen Anspruch gegen die seiner Meinung nach fehlerhafte Auswahlentscheidung offenzuhalten.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98
    Das Bundesverfassungsgericht ist vielmehr in jenem Beschluß ausdrücklich von der Rechtsprechung des beschließenden Senats ausgegangen, wonach die Stellenbesetzung (erst) mit der Ernennung des erfolgreichen Mitbewerbers - die nach den beamtenrechtlichen Vorschriften nicht rückgängig gemacht werden kann - beendet ist, so daß (erst) nunmehr der Bewerbung des Unterlegenen nicht mehr entsprochen werden kann (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98
    ist durch die angeführte Rechtsprechung in dem dargelegten, die Frage verneinenden Sinne geklärt (ebenso Urteil des Senats vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - ).
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 2 B 23.98
    ist durch die angeführte Rechtsprechung in dem dargelegten, die Frage verneinenden Sinne geklärt (ebenso Urteil des Senats vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - ).
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